IVD-Merkblatt zu Haushaltsnahen Dienstleistungen

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Beschreibung

Die Kosten für haushaltsnahe Beschäftigungsleistungen, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können Eigentümer und Mieter in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes und bis zu einem bestimmten Höchstbetrag von ihrer Steuerschuld absetzen. Welche Kosten genau begünstigt sind - dazu gehen die Auffassung der Finanzverwaltung und die Rechtsprechung mitunter stark auseinander. Wenn aber der Verwalter dem Mieter oder Eigentümer eine Bescheinigung ausstellt und dabei die Auffassung der Finanzverwaltung zugrunde legt, besteht deshalb die Gefahr, dass zu wenig Kosten bescheinigt werden. Um hierfür nicht haften zu müssen, sollte der Verwalter in der Bescheinigung darauf hinweisen, dass er die Auffassung des Bundesfinanzministeriums zugrunde gelegt hat. Zur Orientierung hat der IVD-Steuerexperte Hans-Joachim Beck ein umfangreiches Merkblatt zur Weitergabe an Mieter und Eigentümer erstellt, das die Unterschiede zwischen Finanzverwaltung und Rechtsprechung aufzeigt, Handlungsempfehlungen für Verwalter enthält und interessierten Wohnungsnutzern ermöglicht, gemeinsam mit ihren Steuerberatern den Abzugsbetrag des § 35a EStG auszuschöpfen.